Skip to content

Latest commit

 

History

History
32 lines (18 loc) · 2.24 KB

File metadata and controls

32 lines (18 loc) · 2.24 KB

Beitragsordnung des Fördervereins freie Infrastruktur e.V.

Beitragsordnung vom 22.11.2015 in der veränderten Fassung vom xx.xx.xxxx

Präambel

Nach §8 (Mitgliedsbeiträge) der Satzung des Fördervereins freie Infrastruktur e.V. (fortan kurz: FfI) in ihrer ersten Version werden "von den Mitgliedern [...] Beiträge erhoben". Außerdem wird "die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit [...] von der Mitgliederversammlung bestimmt und in einer Beitragsordnung festgehalten".

Hiermit setzt die Mitgliederversammlung ihre satzungsgemäße Pflicht um und erlässt folgende Beitragsordnung.

§1 Höhe der Beiträge

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche und juristische Personen beträgt 60 EUR.

Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

Fördermitglieder setzen Ihren Beitrag selber fest, der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 5 EUR. Ab einer jährlichen Beitragshöhe von 120 ¿ ist eine monatliche Zahlung möglich. Die Zahlung kann per SEPA-Mandat oder Überweisung erfolgen, wobei ein automatischer Einzug per SEPA-Mandat bevorzugt wird.

§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

Im Regelfall erfolgt die Zahlung jährlich. Das Förder- oder Vollmitglied wird gebeten dem FfI ein SEPA-Mandat zu erteilen, sodass die Beiträge automatisch eingezogen werden können. Dies erfolgt im Januar des Jahres. Ab einer Zahlungshöhe von 120 ¿/Jahr ist eine monatliche Zahlung möglich, diese ist beim Kassenwart zu beantragen.

Sollte das Förder- oder Vollmitglied nicht mit der Erteilung eines SEPA-Mandats einverstanden sein, kann er oder sie den Mitgliedsbeitrag auch per Überweisung entrichten.

Da der FfI ein Förderverein ist, ist es angedacht unabhängig vom Beitrittsdatum auch im ersten Jahr den vollen Beitrag zu zahlen. Sollte dies explizit nicht gewünscht sein, ist ein anteiliger Erlass der bereits vergangenen Monate des Beitrittsjahres möglich. Sollte dies gewünscht sein, bitte auf dem Beitrittsformular vermerken.

Eine Kündigung ist nur jährlich möglich und hat bis zum 30. November des Jahres zu erfolgen.

Inkrafttreten und Geltungsdauer

  1. Diese Beitragsordnung gilt zeitlich unbegrenzt und kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
  2. Redaktionelle Änderungen sind hiervon nicht betroffen.