International
- Internationaler Fernmeldevertrag
- Radio Regulations (Vollzugsordnung-Funk) https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsordnung_für_den_Funkdienst
National
- Telekommunikationsgesetz
- Amateurfunk-Gesetz
- Amateurfunk-Verordnung
- Amateurfunk-Gebühren-Verordnung
- Kundmachung d. Staaten, die Einwände gegen Amateurfunk erhoben haben
Die internationale Fernmeldeunion (ITU) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN). Österreich ist Mitglied.
- Abstimmung und Förderung der Zusammenarbeit
- Regelungen für die Nutzung von Frequenzen
- Zuweisung von Rufzeichen
- 1865 gegründet
- 1947 (Madrid) Teil der vereinten Nationen
- Genf/Schweiz
- 193 Mitglieder
- Aufrechterhaltung und Ausbau der internationalen Zusammenarbeit zur Verbesserung und Verwendung der Fernmeldeeinrichtungen;
- Entwicklung technischer Mittel und ihre wirksame Ausnutzung
- Leistungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Fernmeldedienste zu steigern und diese Dienste soweit wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das Radiocommunication Bureau (BR) ist das ausführende Organ des Funksektors der ITU (ITU-R) und hat folgende Aufgaben:
- administrative und technische Unterstützung der WRC
- erfasst und registriert Frequenzzuteilungen
- sowie die Orbitalmerkmale von Weltraudiensten
- berät Mitgliedstaaten bei der entsprechenden Nutzung
- untersucht und untertützt bei der Lösung der Probleme
Registrierung der Frequenzen, Anerkennung der Frequenzen, Beratung, auch im Hinblick gestörter Frequenzen
- Konferenz der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen
- 48 Mitglieder.
- 1959 gegründetKopenhagen/Dänemark
- Australien, USA erkennt sie an.
- Harmonisierung und Schaffung eines einheitlichen Marktes
- Zweck: Beziehungen vertiefen, Zusammenarbeit fördern, Markt für TK schaffen
- CEPT Empfehlung 61/01 License + 61/02 Harmonized Radio Examination + Lizenz
AT: Klasse 1 + Klasse 4AF im Rahmen eines Gastaufenthaltes 3 Monate ohne Gastlizenz möglilch.
- Vollzugsordnung für den Funkdienst
- Bestandteil/Ausführung des Internationales Fernmeldevertrags für die Praxis
- Als völkerrechtliche Norm für ITU-Mitglieder bindend.
- Beinhalted alles was verwaltungsrechtlich wichtig ist für den Funkdienst.
- Dokumentiert Zuweisungen des gesamten Funkspektrums.
- Durch Gesetze in österreiches Recht umgesetzt (TKG, AFV, ...)Verwaltungsvorschriftenpraktische Verfahren
- Sende/Empfangseinrichtung
- beabsichtigte Informationsübertragung
- ohne Verbindungsleitungen
- mittels elektromagnetischer Wellen
Auch: Störsender und Jammer Alles was eine Antenne hat.
R08: Erläutern Sie den Unterschied zwischen einem Telekommunikationsdienst und dem Amateurfunkdienst?
Kommunikationsdienst
- gewerbliche Signalübertragung über Kommunikationsnetze
- einschl. Telekomm. (alles außer Rundfunk)- und Übertragungsdienste in Rundfunknetze
Amateurfunkdienst
- OHNE kommerzielles Interesse,
- aus persönlicher Neigung.technisch/experimentell
- Erd/Weltraumfunkstelleneigene
- AusbildungVerkehr mit anderen Funkamateuren
- Not/Katastrophendienst
- technische Studien
- Ablauf (10 Jahre befristet)
- Verzicht
- Widerruf (Verstoß gegen Bestimmungen)
- Tod
Urkunde muss nach 2 Monaten ans Fernmeldebüro zurück geschickt werden.
Behörde widerruft:
- zur Sicherung des ungestörten Funkbetriebs
- Verstoss gegen TKGAnlage weißt nicht die technisch erforderlichen Merkmale auf
- Gebühren trotz 2x Mahnung nicht entrichtet
R11: Was kann passieren, wenn Sie ohne oder ohne entsprechende Amateurfunkbewilligung Amateurfunk betreiben?
Verwaltungsübertretung mit Verwaltungsstrafe bis EUR 5.000
Alle Funkanlagen sind bewilligungspflichtig!
Betrieb und Errichtung nur für geprüfte Funkamateure mit Amateurfunkbewilligung zulässig.
Generelle Bewilligungen (GSM, DECT, CB, PMR, WIFI).
Jede Standortänderung bedarf der vorherigen Bewilligung durch das FM Büro und ist zu bewilligen. (3 monatige Übergangsfrist möglich).
R13: Was versteht man unter dem Aufsichtsrecht der Fernmeldebehörden über Telekommunikationsanlagen?
Kommunikationsdienste unterliegen der Aufsicht der Regulierungsbehörde und bedient sich der Aufsichtsorgane der Fernmeldebehörde.
Das heißt: Sobald ich eine Bewilligung habe, hat die Fernmeldebehörde das Recht, mich und meine Anlage zu kontrollieren.Amateurfunkanlage ist nicht nur der Transceiver, sondern auch alles andere Zubehör: Antenne, Prüfgeräte, Verstärker, Messgeräte...----TKG Kommunikationsdienste unterliegen d. Aufsicht d. Regulierungsbehörde (Organe der Fernmeldebehörden, des Büros für Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen), Die Organe haben der Reg.behörde Hilfe insb. bei fernmeldetechnischen Fragen zu leisten., TK-Anlagen unterliegen d. Aufsicht d. Fernmeldebehörden. TK-Anlagen sind Anl./Geräte zur Abwicklung v. Kommunikation, Kabelrundfunknetze, Funkanlage, TK-Endeinrichtungen.
- Die Fernmeldebehörde ist berechtigt die Telekommunikationsanlage zu prüfen.
- Insbesondere Funkanlage und Enderäte auf die Einhaltung der Bestimmungen und Gesetze.
- Den Organen (die sich ausgewiesen haben) ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume zu gestatten.
- Bewilligungs- und Konzessionsurkunden sind auf Verlagen vorzuweisen.
"Werden mittels Anlage Nachrichten unabsichtlich empfangen, die nicht für die Anlage, das Endgerät, den Benutzer bestimmt sind:Inhalt der Nachricht und die Tatsache des Empfangs dürfen nicht aufgezeichnet oder anderen mitgeteilt werden."
Bei Störungen einer TK-Anlage durch eine andere, können zweckmäßige Maßnahmen angeordnet und vollzogen werden, die zum Schutz der gestörten Anlagen notwendig sind. Unter Vermeidung überflüssiger Kosten.Unbefugt errichtete TK-Anlagen können ohne Androhung außer Betrieb gesetzt werden.
"Gemäß Telekommunikationsgebührenverordnung:monatlich je nach Leistungsstufe:
A ... 100 W ... 1,45 EUR
B ... 200 W ... 2,91 EUR
C ... 400 W ... 4,36 EUR
D ... 1000 W ... 6,54 EUR
Klubfunkstelle... 6,54 EUR
Clubfunkstelle (Vereinsräume, Räume Organisationen im öffentlichen Interesse) zu Unterrichtszwecken ohne strahlender Antenne / Fernwirkung ... 1,45 EUR"
technisch / experimentell zur Erfassung von Erd- Weltraumfunkstellen, von Funkamateuren zur:
- Ausbildung,
- Verkehr untereinander,
- Not / Katastrophenfunk,
- technische Studien
eine natürliche Person der die Amateurfunkbewilligung erteilt wurdesich beschäftigt mit Funktechnik aus persönlicher Neigung bzw. Organisation im öffentlichen Interessejedoch nicht aus kommerziell / politisch Interessen
Einer oder eine Gruppe von Sendern und Empfängern (inkl. Zusatzeinrichtungen)zum Betrieb des Amateurfunkdienstes an einem bestimmten Ortzur Erfassung der in Österreich dem Afu-Dienst zugewiesene Frequenzbereichenauch wenn der Sende/Empfangsbereich über diese Frequenzbereiche hinausgeht"
Natürliche Person namhaft gemachtvom Amateurfunkverein / von einer Organisation im öffentlichen Interesseverantwortlich für die Einhaltungen der Bestimmungen / Verordnungen des AFG
Amateurfunkstelle eines Amateurfunkvereins oder einer im öffentlichen Interessen tätigen Organisation
- automatische Amateurfunksendeanlag
- fester Standortsendet ständig (unbemannt)
- Senden kontinuierlich auf bestimmten Frequenzenübermitteln ihr Rufzeichen in CW
- Zweck: Beurteilung der Ausbreitungsbedingungen
Amateurfunkstelle, die der automatischen Informationsübertragung dient, zur Erweiterung des Funkhorizontes.
Ja, darf von jedermann abgehört werden.
Errichtung / Betrieb AF-Stelle nur nach Bewilligung
Ausnahmen: Mitbenutzung (Second Operator), Funkempfangsanlage, die nur AF-Frequenzbereiche abdeckt Bewilligung ist Personen auf Antrag zu erteilen:
-
- Lebensjahr vollendetAmateurfunkprüfung abgelegt
- befreit oder §25 PrüfungszeugnisBewilligung ist Amateurfunk-Verein / Organisation:StationsverantwortlicherHauptwohnsitz im InlandAF-PrüfungBesitzern einer im Ausland erteilten Amateurfunkbewilligungwenn ein Österreicher in dem Land auch eine Funkbewilligung erhalten würde (z.B. CEPT)""Reziprozität"" https://de.wikipedia.org/wiki/Gegenseitigkeit_(Völkerrecht)Zwischenstaatliche Gegenseitigkeit--- Nichtvollhandlungsfähige: Erklärung d. Haftung einer voll handlungsfähigen Person bez. Gebührenforderung, Bewilligung ist AF-Verein / Organisation zu erteilen:, Stationsverantwortlicher namhaft hat, Hauptwohnsitz im Inland, ist handlungsfähig; AF-Prüfung abgelegt, befreit oder §25 Prüfungszeugnis"
Schriftlich auf Antrag. Die Fernmeldebehörde entscheidet über den Antrag.
- Vor- / Zuname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitz
- Standort Leistungsstufe
- Bewilligungsklassetechnische Merkmale
Beilagen:Amateurfunkprüfungszeugnis, Bescheid über Befreiung, §25 Zeugnis, Vorschlag Rufzeichen (kein Anspruch) Entscheidung über Antrag: zuständig. Fernmeldebüro, Entscheidung über Antrag Ausländer: FMB f. W/Nö/B
In der Amateurfunkbewilligung ist ein Rufzeichen zuzuweisen.
Auf Antrag kann BMLRT zu besonderen Anlässen Sonderrufzeichen befristet zuweisen BMLRT kann FMB ermächtigen, Sonderrufzeichen zuzuweisen
Rufzeichen aussenden: zu Beginnwährend Übertragung wiederholtam EndeBei Klubfunkstelle: Klubfunkstellenrufzeichen, Zustimmung d. Stationsverantwortlichen auch eigenes Rufzeichen (nur Berechtigungsumfang!)
- Betrieb einer oder mehrerer fester Amateurfunkstellen (Standort gemäß Bewilligung)
- bewegliche Amateurfunkstellen im gesamten Bundesgebiet
- vorübergehender Betrieb einer festen Anlage im Bundesgebiet für einen max. Zeitraum von 3 Monaten.
- Standortänderung muss Fernmeldebüro gemeldet und bewilligt werden (3 Monatszeitraum)
- Klasse 1: Modifizieren, Umbau und Bau von GerätenEinfuhr,
Vertrieb und Besitz von Anlagen sind bewilligungsfrei
Aussendungen mit einer AF-Stelle nur:
- in den zugewiesenen Frequenzen (AF-Dienst / Bewilligungsklasse)
- in der festgesetzten Sendeart (BWK),
- mit der erlaubten Sendeleistung (abh. von Leistungsstufe des Frequenzbereichs und AF-Bewilligung)mit der erlaubten Bandbreite
- bei persönlicher Anwesenheit (nicht bei Relais / Baken)
- in offener Sprache
- zu beschränken auf technische und betriebliche Mitteilungen
- lediglich belanglose Bemerkungen persönlicher Natur
- Verkehr nur unmittelbar zwischen bewilligten AF-Stellen
- sofort abbrechen, wenn Gegenstelle keine bewilligte AF Stell ist
- Alles unterlassen, was Sicherheit, Ansehen und Interessen des Bundes, Landes gefährdet, gegen Gesetze verstößt, etc.
- Funkverkehr mit Staaten die Einwände gegen den Funkverkehr mit Österreich erhoben haben. z.B. Nordkorea.Beschränkt auf:Übertragungsversuche,
Notfunkverkehr: Nachrichtenübermittlung zwischen einer Funkstelle die sich in Not befindet bzw. an einem Notfall beteiligt ist.
- Notfall: menschliches Leben in Gefahr oder Gefahr für Güter hohen Wertes.
- Katastrophenfunkverkehr: Nachrichtenübermittlung (nat./int. Hilfeleistung betreffend) zwischen Funkstelle im einem
- Katastrophengebiet (geografischen Gebiet, für die Dauer) und Hilfe leistenden Organisationen."
R33: Wo können Sie erfahren, unter welchen technischen Parametern (Sendeart, Leistungsstufe, Einschränkungen, etc.) Sie mit Ihrer Lizenzklasse in welchem Frequenzband Amateurfunk betreiben dürfen?
In der Anlage 2 der Amateurfunkverordnung und in der Frequenznutzungsverordnung, werden die dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereiche, der Status, die zulässige Bewilligungsklasse und Leistungsstufe sowie eventuelle Bemerkungen bzw. Einschränkungen definiert.
- Im Fall von Not-/KatastrophenfunkÜbung für Not/-Katastrophenfunk
- auf Verlangen der Fernmeldebehörte zur Klärung technischer Fragestellungen oder Störungen
Merkmale
- Laufende Nummer (chronologisch)
- Datum + Uhrzeit (Start/Ende)
- Rufzeichen der Gegenstelle
- Frequenz
- Modulationsart
- Bei Notfunkverkehr komplette Nachricht aufzeichnen.
Der Inhaber der AF-Bewilligung bzw Stationsverantwortliche können Personen, die die AF-Prüfung erfolgreich bestanden haben, die Mitbenutzung gestatten.Mitbenützer darf das nur im Umfang seiner Prüfungskategorie des AF-Prüfungszeugnisses und der Bewilligungsklasse und Leistungsstufe der AF-Bewilligung des AF-Stellen Inhabers, Der BMLRT kann zum Zweck der Ausbildung Ausnahmen vorsehen.Der Inhaber bleibt für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich."
Primär das Fernmeldebüro (§ 192 Abs 3 TKG 2021). Oberbehörde ist die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. (Stand Mai 2022 - zu diesem Zeitpunkt steht eine Gesetzesänderung zur Debatte, welche die Zuständigkeit an den Bundesminister für Finanzen übertragen würde.)Gegen Bescheide der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und des Fernmeldebüros und wegen Verletzung ihrer (seiner) Entscheidungspflicht in Verwaltungssachen kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.Bescheidbeschwerde.
- Senden in Amateurfunkfrequenzen, aber nicht in der Bewilligungsklasse.
- Verwendung von Sendearten nicht in der Bewilligungsklasse.
- Höhere Sendeleistung/Bandbreite.Nicht persönlich anwesend.
- Verbindung AF-Stellen / TK-Anlagen.
- Vorsätzlich Verkehr mit nicht bewilligter Funkstelle.
- Nicht unmittelbarer Verkehr mit bewilligter Funkstelle.
- Verkehr mit Funkstellen in Ländern, die Einwand erhoben haben.
- Gestattung von Mitbenutzung durch Personen ohne Prüfung, Mitbenutzung ohne - Prüfung.
- Mangelhafte Überwachung der Mitbenutzung.
- Errichten oder Betreiben einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkbewilligung.
- Verwendung von Daten der Rufzeichenliste für andere Zwecke als AF.
- Wenn im Verkehr mit anderen Funkstellen Ansehen / Sicherheit / Wirtschaftsinteressen gefährdet werden.
- Verstoß gegen öffentliche Ordnung / Sittlichkeit.Notrufe stören / nicht beantworten.
- Wenn ein anderes oder kein Rufzeichen gesendet wird.
- Keine Verwaltungsübertretung, wenn Tatbestand strenger bestrafbar (ordentliche Gerichte zuständig).
Eine AF-Bewilligung die einen Hinweis darauf enthält, dass sie eine CEPT-Lizenz darstellt.
Und die Erteilung/Ausstellung von der Behörde eines Staates, der die CEPT-Empfehlung T/R61-01 anwendet.CEPT-Novice-Lizenz: entsprechend ECC REC 05(06)
Länderliste/Nachschauen was darf man in welchen Ländern tun: https://www.darc.de/en/der-club/referate/ausland/funken-im-ausland/cept-laenderliste/
R39: Was darf ein ausländischer CEPT-Lizenz oder CEPT-Novizen-Lizenz Inhaber in Österreich ohne eigene österreichische Bewilligung?
Inhaber einer ausländischen CEPT-Lizenzälter als 14 Jahredürfen 3 Monate ab Einreisetag eine AFU-Stelle errichten und betreiben.
- Begriff aus dem Völkerrecht.
- Angehörige anderer Staaten werden in Österreich so behandelt, wie Österreicher im anderen Staat.
Beispiel: Ausländern wird Bewilligung nur dann erteilt, wenn Österreichern in diesem Staat auch das Errichten und Betreiben einer AFU-Stelle gestattet ist.
- Klasse 1 (CEPT AFU-Bewilligung)
- Klasse 4 (CEPT NOVICE-Lizenz)
- Klasse 3 national
- alle Frequenzbereiche und Sendearten (Einschränkungen beachten) nutzen.
- Um- und Selbstbau erlaubt
- Leistungsstufen: A, B, C nach einem Jahr störungsfreien Betriebs am bewilligten Standort.
- 2m und 70cm,
- 4 KW-Bereiche: 160, 80, 15, 10
- Leistungsstufe A
- Mitbenutzung von Klubfunkstellen ist gestattet.
- Ist eine CEPT Lizenz
- Leistungstufe AKlasse 3 - darf nur 2m und 70cm und bestimmte Sendearten (Einschränkungen beachten) nutzen. - Keine Selbstbauanlagen, nur kommerziell gefertigte (gilt auch für Bausatzgeräte).
- nur national- Leistungsstufe A- Leistungsstufe ANachzuschauen in der Amateurfunkverordnung."
A ... 100 Watt
B ... 200 Watt
C ... 400 Watt
D ... 1000 Watt
- Toleranz +20%
- Angaben in maximal Watt als Spitzenleistung (Effektivwert der Leistung einer HF-Schwingung 70,7%)
Wenn am bewilligten Standort seit mind. 1 Jahr eine AF-Stelle mit „Leistungsstufe B“ störungsfrei betrieben wurde.
Trotzdem darf nicht auf allen Bändern mit 400W gesendet werden. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40188658/II_390_2016_Anlage_2.pdf
- nur Amateurfunkvereinen und im öffentlichen Interesse tätigen Organisationen
- kann von Ergebnissen eines Probebetriebes (6 Monate) abhängig gemacht werden
Primär ,Sekundär, ISM
- P = primärer Funkdienst (Mitbenutzung durch andere FD), der primäre Funkdienst hat VORRANG, gegenüber sekundären Funkdiensten
- S = sekundärer Funkdienst (z.B. 40m Band). Dienste des sekundären Funkdienstes, dürfen keine schädlichen Störungen verursachen und können keinen Schutz gegen schädliche Störungen (= ein definierter Begriff aus der Betriebstechnik"" durch Funkstellen des primären Funkdienstes verlangen. Können jedoch Schutz gegen schädliche Störungen durch Funkstellen des gleichen sekundären Funkdienstes verlangen.
- ISM Aussendungen (wir sprechen nicht von Störungen!) (industriell, wissenschaftlich, medizinischen Anwendungen) müssen in Kauf genommen werden. Wenn man was hört, weiterdrehen, keine Sendeversuche. ISM Aussendungen müssen in Kauf genommen (z.B. PMR Funk, Garagentoröffner).---
Pex = primärer Funkdienst (exklusiv für Amateurfunk) -- wird abgeschafft"
Nein, Verwendung aller Betriebsarten bei Klasse 1, 4 und Klasse 3 zulässig.
- reguläre Funkdienste werden wiederholt unterbrochen/gestört/beeinträchtigt.
- Nicht als Störung: AF - AF und Ausseunden in ISM Bändern (Industrial, Scientific and Medical Band) https://de.wikipedia.org/wiki/ISM-Band
Zur Behebung von Störungen kann die Fernmeldebehörde alle bzw. die ""gelindeste"" Maßnahme zur Behebung die ergreifen.--Wenn die Funkanlagen entsprechend Bewilligungen errichtet sind und die gestörte Empfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben wird.Nicht, wenn Störung durch andere, ordnungsgemäß errichtete/betriebene AF-Stellen verursacht wird.Nicht in ISM Bändern.Bei Störung durch TK-Einrichtungen kann die FMB (wenn alle beteiligten Anlagen den Vorschriften entsprechen) unter Abwägung des wirtschaftlichen Aufwands techn./betriebl. Maßnahmen zur Behebung anordnen.
Es entscheiden Kapitän oder Pilot, ob AFU durchgeführt werden darf.Rufzeichenzusatz /am /mm
Ausserhalb der Hoheitsgewässer (12 Seemeilen) OExxxx/mm es gilt die ""nackte ITU""falls innnerhalb der Hoheitsgrenzen: 9A OExxxx/p"
Aussendungen anderer AF-StellenRundfunkNachrichten an alleNot/Katastrophenverkehr
- Offener Sprache
Rufzeichen
- zu Beginn
- wiederholt
- vor Beendigung
- Rufzeichen alle 10 Minuten aussendennormierte Übertragungsverfahrenbelangloser Inhalt
Offene Sprache (Abkürzungen, Zeichen, Esperanto, Latein), Verständlichkeit der Nachricht einschränken nicht erlaubt, Normierte Übertragungsverfahren:, Morsealphabet, Telegraphiealphabet Nr. 2, AMTOR / PACTOR, ITU-R-Empfehlung M476 / M625, HELL-System, (Fernsehen AM) im ITU-R-Report 624 beschriebene, (Packet Radio) AX-25 Protokoll (alle Übertragungs-geschwindigkeiten gestattet), (dig. TV) DVBT (EN300744), DVBS (EN300421), Verwendung anderer Verfahren: Rufzeichen in offener Sprache/normiert, Inhalt 3 Wochen reproduzierbar dokumentiert, Aussendung Trägerfrequenz ohne Tastung/Modulation nur zu Mess/Testzwecken
R51: Gibt es eine Möglichkeit, dass ein Funkamateur, der Prüfungskategorie 3 abgelegt hat, auf anderen Frequenzen als im 2m oder 70cm Band Funkverkehr haben darf?
- Klubfunkstelle mit Bewilligungsklasse 1, darf auf allen, dem AF zugewiesenen Frequenzen,
- von Personen mit Klasse 3 und 4,
- zum Zweck der Ausbildung,
- unter Aufsicht eines Inhabers (Klasse 1),mitbenutzt werden.
R52: Wer darf eine Relaisfunkstelle errichten/betreiben/benutzen, und wie ist deren Rufzeichen auszusenden?
- Bewilligung für eine Relaisfunkstelle wird nur einem Amateurfunkverein oder einer Organisation erteilt wenn der Einsatz der Betriebsfrequenzen (hinsichtl. zugeteilter Frequenz)
- Störungsfrei erfolgen kann
- eigenes Bewilligungsverfahren
- Benutzung ist allen AF-Stellen zu gestatte
Bei Sprachübertragungsrelais: Aussendung des Rufzeichens in Sprache oder mit 60-100 Zeichen pro Minute in Telegraphie.Bei anderen: Aussendung des Rufzeichens in der jeweiligen Sendeart.--- OE1KBC:Den Antrag zum Betrieb einer Relaisfunkstelle muss ein Amateurfunkverein oder eine Organisation öffentlichen Interesses sein. Die Benutzung einer Relaisfunkstelle ist allen Amateurfunkstellen zu gestatten. Bei Sprachübertragungsrelais: Aussendung des Rufzeichens in Sprache oder mit 60-100 Zeichen pro Minute in Telegraphie. Bei anderen: Aussendung des Rufzeichens in der jeweiligen Sendeart.
Funkbetrieb sofort einstellen
Nicht bewilligte AF-Stelle:
- Alles unterlassen, was das Ansehen, die Sicherheit, die Wirtschaftsinteressen gefährdet
- was gegen die öffentliche Ordnung oder Sittlichkeit verstößt.
Unzulässiger Verkehr: Mit AFU-Stellen in Ländern, die Einwand erhoben haben, Kundmachung durch BMLRT im Bgbl.
R54: Welche besonderen Aufgaben hat die ITU in Bezug auf Funkdienste, und welche Ausschüsse sind dafür zuständig?
Aufgaben: Zuweisung der Frequenzen Verhinderung gegenseitiger StörungenVerbesserung der Ausnutzung der Bänder Förderung der Zusammenarbeit der Hilfsdienste zur Erhaltung menschlichen Lebens, Radiocommunication Bureau (BR): zugeteilte Frequenzen (Länder) registrieren, Anerkennung sichern, Beratung bei StörungenRadiocommunication Sector ITU-R: Studien über technische und betriebliche FragenMitglieder beratenTelecommunication Sector ITU-T: Beratung, Studien: technisches, Betriebs-/Gebührenfragen (so billig wie möglich, trotzdem dotiert)Telecommunication Sector ITU-D:"
R55: Was bedeutet missbräuchliche Verwendung von Funkanlagen? Nachrichtenübermittlung, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet, gegen Gesetze verstößt, kommerzielle Nutzung (streng untersagt)Belästigung oder Verängstigung anderer, Verletzung der geltenden Geheimhaltungspflicht, Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck der FA entspricht, Inhaber (nicht Zugangsanbieter) müssen zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch treffen, bewilligter Zweck, Standort / im Einsatzgebiet, bewilligte Frequenzen, Rufzeichen, nicht zugelassene FA / TK-Einrichtungen dürfen nicht mit einem öffentl. Komm.netz verbunden/betrieben werden
Maßnahmen treffen, die die Inbetriebsetzung durch Unbefugte ausschließen.--- Aussendungen dürfen nur durchgeführt werden:, in den dem AF-Dienst und der Bewilligungsklasse zugewiesenen Frequenzen, in der festgesetzten Sendeart, in der sich aus Frequenzbereich und Leistungsstufe ergebenden Sendeleistung, festgesetzte Bandbreite, bei persönlicher Anwesenheit, außer bei Relais/Baken
Bestimmungen des Gastlandes.
- Gar nicht!
- Gastlizenz beantragen.
- Klasse 3 wird gemäß Reziprozitätsprinzip erteilt.
R59: Wozu berechtigt eine AF-Bewilligung der Klasse 4 Sendebetrieb im 160, 80, 15, 10, 2m & 70cmLeistungsstufe A (100 W)nur kommerzielle, unveränderte GeräteAnlage 2 der Amateurfunkverordung
R60: Aufgrund welcher int. Regelung dürfen Funkamateure aus best. Ländern auch ohne Gastlizenz vorübergehend in Österreich Amateurfunk betreiben?
In Österreich umgesetzt CEPT Empfehlungen:
- T/R 61-01 Radio Amateur License und
- T/R 61-02 HAREC - Harmonized Amateur Radio Examination Certificate
- ECC/REC 05/06 Novice Radio Amateur License"
R61: Unter welchen Voraussetzungen ist die Verbindung von AF-Stellen mittels Internet-Technologie zulässig?
Wenn die beteiligten Amateurfunkstellen ausschließlich für den Amateufunkdienst verwendet werden.