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Recht

R01: Welche gesetzlichen Bestimmungen sind für den Amateurfunk maßgeblich?

International

National

  • Telekommunikationsgesetz
  • Amateurfunk-Gesetz
  • Amateurfunk-Verordnung
  • Amateurfunk-Gebühren-Verordnung
  • Kundmachung d. Staaten, die Einwände gegen Amateurfunk erhoben haben

R02: Was ist die ITU?

Die internationale Fernmeldeunion (ITU) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN). Österreich ist Mitglied.

  • Abstimmung und Förderung der Zusammenarbeit
  • Regelungen für die Nutzung von Frequenzen
  • Zuweisung von Rufzeichen
  • 1865 gegründet
  • 1947 (Madrid) Teil der vereinten Nationen
  • Genf/Schweiz
  • 193 Mitglieder

R03: Welche Zwecke verfolgt der internationale Fernmeldevertrag?

  • Aufrechterhaltung und Ausbau der internationalen Zusammenarbeit zur Verbesserung und Verwendung der Fernmeldeeinrichtungen;
  • Entwicklung technischer Mittel und ihre wirksame Ausnutzung
  • Leistungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Fernmeldedienste zu steigern und diese Dienste soweit wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

R04: Welche Aufgaben hat das Radiocommunication Bureau?

Das Radiocommunication Bureau (BR) ist das ausführende Organ des Funksektors der ITU (ITU-R) und hat folgende Aufgaben:

  • administrative und technische Unterstützung der WRC
  • erfasst und registriert Frequenzzuteilungen
  • sowie die Orbitalmerkmale von Weltraudiensten
  • berät Mitgliedstaaten bei der entsprechenden Nutzung
  • untersucht und untertützt bei der Lösung der Probleme

Registrierung der Frequenzen, Anerkennung der Frequenzen, Beratung, auch im Hinblick gestörter Frequenzen

R05: Was ist die CEPT und welche Bedeutung hat sie?

  • Konferenz der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen
  • 48 Mitglieder.
  • 1959 gegründetKopenhagen/Dänemark
  • Australien, USA erkennt sie an.
  • Harmonisierung und Schaffung eines einheitlichen Marktes
  • Zweck: Beziehungen vertiefen, Zusammenarbeit fördern, Markt für TK schaffen
  • CEPT Empfehlung 61/01 License + 61/02 Harmonized Radio Examination + Lizenz

AT: Klasse 1 + Klasse 4AF im Rahmen eines Gastaufenthaltes 3 Monate ohne Gastlizenz möglilch.

R06: Was ist die VO Funk (Radio Regulations) und was regelt sie?

  • Vollzugsordnung für den Funkdienst
  • Bestandteil/Ausführung des Internationales Fernmeldevertrags für die Praxis
  • Als völkerrechtliche Norm für ITU-Mitglieder bindend.
  • Beinhalted alles was verwaltungsrechtlich wichtig ist für den Funkdienst. 
  • Dokumentiert Zuweisungen des gesamten Funkspektrums.
  • Durch Gesetze in österreiches Recht umgesetzt (TKG, AFV, ...)Verwaltungsvorschriftenpraktische Verfahren

R07: Definieren Sie den Begriff „Funkanlage“ im Sinne des TKG.

  • Sende/Empfangseinrichtung
  • beabsichtigte Informationsübertragung
  • ohne Verbindungsleitungen
  • mittels elektromagnetischer Wellen

Auch: Störsender und Jammer Alles was eine Antenne hat.

R08: Erläutern Sie den Unterschied zwischen einem Telekommunikationsdienst und dem Amateurfunkdienst?

Kommunikationsdienst

  • gewerbliche Signalübertragung über Kommunikationsnetze
  • einschl. Telekomm. (alles außer Rundfunk)- und Übertragungsdienste in Rundfunknetze

Amateurfunkdienst

  • OHNE kommerzielles Interesse,
  • aus persönlicher Neigung.technisch/experimentell
  • Erd/Weltraumfunkstelleneigene
  • AusbildungVerkehr mit anderen Funkamateuren
  • Not/Katastrophendienst 
  • technische Studien

R09: Wann erlischt eine Bewilligung?

  • Ablauf (10 Jahre befristet)
  • Verzicht
  • Widerruf (Verstoß gegen Bestimmungen)
  • Tod

Urkunde muss nach 2 Monaten ans Fernmeldebüro zurück geschickt werden.

Behörde widerruft:

  • zur Sicherung des ungestörten Funkbetriebs
  • Verstoss gegen TKGAnlage weißt nicht die technisch erforderlichen Merkmale auf
  • Gebühren trotz 2x Mahnung nicht entrichtet

R11: Was kann passieren, wenn Sie ohne oder ohne entsprechende Amateurfunkbewilligung Amateurfunk betreiben?

Verwaltungsübertretung mit Verwaltungsstrafe bis EUR 5.000

R11: Welche Funkanlagen sind bewilligungspflichtig, welche Art der Bewilligungen gibt es?

Alle Funkanlagen sind bewilligungspflichtig!

Betrieb und Errichtung nur für geprüfte Funkamateure mit Amateurfunkbewilligung zulässig.

Generelle Bewilligungen (GSM, DECT, CB, PMR, WIFI).

R12: Sie ändern den Standort Ihrer Funkanlage - was haben Sie zu tun?

Jede Standortänderung bedarf der vorherigen Bewilligung durch das FM Büro und ist zu bewilligen. (3 monatige Übergangsfrist möglich).

R13: Was versteht man unter dem Aufsichtsrecht der Fernmeldebehörden über Telekommunikationsanlagen?

Kommunikationsdienste unterliegen der Aufsicht der Regulierungsbehörde und bedient sich der Aufsichtsorgane der Fernmeldebehörde.

Das heißt: Sobald ich eine Bewilligung habe, hat die Fernmeldebehörde das Recht, mich und meine Anlage zu kontrollieren.Amateurfunkanlage ist nicht nur der Transceiver, sondern auch alles andere Zubehör: Antenne, Prüfgeräte, Verstärker, Messgeräte...----TKG Kommunikationsdienste unterliegen d. Aufsicht d. Regulierungsbehörde (Organe der Fernmeldebehörden, des Büros für Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen), Die Organe haben der Reg.behörde Hilfe insb. bei fernmeldetechnischen Fragen zu leisten., TK-Anlagen unterliegen d. Aufsicht d. Fernmeldebehörden. TK-Anlagen sind Anl./Geräte zur Abwicklung v. Kommunikation, Kabelrundfunknetze, Funkanlage, TK-Endeinrichtungen.

R14: Ein Organ der Fernmeldebehörde will ihre Funkanlage überprüfen, was haben Sie zu tun?

  • Die Fernmeldebehörde ist berechtigt die Telekommunikationsanlage zu prüfen.
  • Insbesondere Funkanlage und Enderäte auf die Einhaltung der Bestimmungen und Gesetze.
  • Den Organen (die sich ausgewiesen haben) ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume zu gestatten.
  • Bewilligungs- und Konzessionsurkunden sind auf Verlagen vorzuweisen.

R15: Welche Geheimhaltungspflichten treffen Sie als Funkamateur?

"Werden mittels Anlage Nachrichten unabsichtlich empfangen, die nicht für die Anlage, das Endgerät, den Benutzer bestimmt sind:Inhalt der Nachricht und die Tatsache des Empfangs dürfen nicht aufgezeichnet oder anderen mitgeteilt werden."

R16: Was kann die Fernmeldebehörde machen, falls Sie einen anderen Funkdienst stören?

Bei Störungen einer TK-Anlage durch eine andere, können zweckmäßige Maßnahmen angeordnet und vollzogen werden, die zum Schutz der gestörten Anlagen notwendig sind. Unter Vermeidung überflüssiger Kosten.Unbefugt errichtete TK-Anlagen können ohne Androhung außer Betrieb gesetzt werden. 

R17: Welche Gebühren müssen als Funkamateur entrichtet werden?

"Gemäß Telekommunikationsgebührenverordnung:monatlich je nach Leistungsstufe:

A ...   100 W ... 1,45 EUR
B ...   200 W ... 2,91 EUR
C ...   400 W ... 4,36 EUR
D ...  1000 W ... 6,54 EUR
Klubfunkstelle... 6,54 EUR

Clubfunkstelle (Vereinsräume, Räume Organisationen im öffentlichen Interesse) zu Unterrichtszwecken ohne strahlender Antenne / Fernwirkung ... 1,45 EUR"

R18: Definieren Sie den Begriff ""Amateurfunkdienst

technisch / experimentell zur Erfassung von Erd- Weltraumfunkstellen, von Funkamateuren zur:

  • Ausbildung,
  • Verkehr untereinander,
  • Not / Katastrophenfunk,
  • technische Studien

R19: Definieren Sie den Begriff ""Funkamateure

eine natürliche Person der die Amateurfunkbewilligung erteilt wurdesich  beschäftigt mit Funktechnik aus persönlicher Neigung bzw. Organisation im öffentlichen Interessejedoch nicht aus kommerziell / politisch Interessen

R20: Definition „Amateurfunkstelle

Einer oder eine Gruppe von Sendern und Empfängern (inkl. Zusatzeinrichtungen)zum Betrieb des Amateurfunkdienstes an einem bestimmten Ortzur Erfassung der in  Österreich dem Afu-Dienst zugewiesene Frequenzbereichenauch wenn der Sende/Empfangsbereich über diese Frequenzbereiche hinausgeht"

R21: Definition „Stationsverantwortlicher“

Natürliche Person namhaft gemachtvom Amateurfunkverein / von einer Organisation im öffentlichen Interesseverantwortlich für die Einhaltungen der Bestimmungen / Verordnungen des AFG

R22: Definition „Klubfunkstelle“

Amateurfunkstelle eines Amateurfunkvereins oder einer im öffentlichen Interessen tätigen Organisation

R23: Definition „Bakensender“

  • automatische Amateurfunksendeanlag
  • fester Standortsendet ständig (unbemannt)
  • Senden kontinuierlich auf bestimmten Frequenzenübermitteln ihr Rufzeichen in CW
  • Zweck: Beurteilung der Ausbreitungsbedingungen

R24: Definition „Relaisfunkstelle“

Amateurfunkstelle, die der automatischen Informationsübertragung dient, zur Erweiterung des Funkhorizontes.

R25: Darf Amateurfunk von Nichtamateuren abgehört werden?

Ja, darf von jedermann abgehört werden.

R26: Voraussetzungen zur Erlangung einer Amateurfunkbewilligung?

Errichtung / Betrieb AF-Stelle nur nach Bewilligung

Ausnahmen: Mitbenutzung (Second Operator), Funkempfangsanlage, die nur AF-Frequenzbereiche abdeckt Bewilligung ist Personen auf Antrag zu erteilen:

    1. Lebensjahr vollendetAmateurfunkprüfung abgelegt
  • befreit oder §25 PrüfungszeugnisBewilligung ist Amateurfunk-Verein / Organisation:StationsverantwortlicherHauptwohnsitz im InlandAF-PrüfungBesitzern einer im Ausland erteilten Amateurfunkbewilligungwenn ein Österreicher in dem Land auch eine Funkbewilligung erhalten würde (z.B. CEPT)""Reziprozität"" https://de.wikipedia.org/wiki/Gegenseitigkeit_(Völkerrecht)Zwischenstaatliche Gegenseitigkeit--- Nichtvollhandlungsfähige: Erklärung d. Haftung einer voll handlungsfähigen Person bez. Gebührenforderung, Bewilligung ist AF-Verein / Organisation zu erteilen:, Stationsverantwortlicher namhaft hat, Hauptwohnsitz im Inland, ist handlungsfähig; AF-Prüfung abgelegt, befreit oder §25 Prüfungszeugnis"

R27: Wie und wo ist Antrag auf Erteilung der Amateurfunkbewilligung zu stellen?

Schriftlich auf Antrag. Die Fernmeldebehörde entscheidet über den Antrag.

  • Vor- / Zuname
  • Geburtsdatum
  • Hauptwohnsitz
  • Standort Leistungsstufe
  • Bewilligungsklassetechnische Merkmale

Beilagen:Amateurfunkprüfungszeugnis, Bescheid über Befreiung, §25 Zeugnis, Vorschlag Rufzeichen (kein Anspruch) Entscheidung über Antrag: zuständig. Fernmeldebüro, Entscheidung über Antrag Ausländer: FMB f. W/Nö/B

R28: Rufzeichen und Sonderrufzeichen

In der Amateurfunkbewilligung ist ein Rufzeichen zuzuweisen.

Auf Antrag kann BMLRT zu besonderen Anlässen Sonderrufzeichen befristet zuweisen BMLRT kann FMB ermächtigen, Sonderrufzeichen zuzuweisen

Rufzeichen aussenden: zu Beginnwährend Übertragung wiederholtam EndeBei Klubfunkstelle: Klubfunkstellenrufzeichen, Zustimmung d. Stationsverantwortlichen auch eigenes Rufzeichen (nur Berechtigungsumfang!)

R29: Wozu berechtigt die Amateurfunkbewilligung?

  • Betrieb einer oder mehrerer fester Amateurfunkstellen (Standort gemäß Bewilligung)
  • bewegliche Amateurfunkstellen im gesamten Bundesgebiet
  • vorübergehender Betrieb einer festen Anlage im Bundesgebiet für einen max. Zeitraum von 3 Monaten.
  • Standortänderung muss Fernmeldebüro gemeldet und bewilligt werden (3 Monatszeitraum)
  • Klasse 1: Modifizieren, Umbau und Bau von GerätenEinfuhr,

Vertrieb und Besitz von Anlagen sind bewilligungsfrei

R30: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Aussendungen gemacht werden?

Aussendungen mit einer AF-Stelle nur:

  • in den zugewiesenen Frequenzen (AF-Dienst / Bewilligungsklasse)
  • in der festgesetzten Sendeart (BWK), 
  • mit der erlaubten Sendeleistung (abh. von Leistungsstufe des Frequenzbereichs und AF-Bewilligung)mit der erlaubten Bandbreite
  • bei persönlicher Anwesenheit (nicht bei Relais / Baken)

R31: Wie ist der Amateurfunkverkehr abzuwickeln?

  • in offener Sprache
  • zu beschränken auf technische und betriebliche Mitteilungen
  • lediglich belanglose Bemerkungen persönlicher Natur
  • Verkehr nur unmittelbar zwischen bewilligten AF-Stellen
  • sofort abbrechen, wenn Gegenstelle keine bewilligte AF Stell ist
  • Alles unterlassen, was Sicherheit, Ansehen und Interessen des Bundes, Landes gefährdet, gegen Gesetze verstößt, etc.
  • Funkverkehr mit Staaten die Einwände gegen den Funkverkehr mit Österreich erhoben haben. z.B. Nordkorea.Beschränkt auf:Übertragungsversuche, 

R32: Definieren Sie den Begriff "Not- und Katastrophenfunkverkehr"

Notfunkverkehr: Nachrichtenübermittlung zwischen einer Funkstelle die sich in Not befindet bzw. an einem Notfall beteiligt ist.

  • Notfall: menschliches Leben in Gefahr oder Gefahr für Güter hohen Wertes.
  • Katastrophenfunkverkehr: Nachrichtenübermittlung (nat./int. Hilfeleistung betreffend) zwischen Funkstelle im einem
  • Katastrophengebiet (geografischen Gebiet, für die Dauer) und Hilfe leistenden Organisationen."

R33: Wo können Sie erfahren, unter welchen technischen Parametern (Sendeart, Leistungsstufe, Einschränkungen, etc.) Sie mit Ihrer Lizenzklasse in welchem Frequenzband Amateurfunk betreiben dürfen?

In der Anlage 2 der Amateurfunkverordnung und in der Frequenznutzungsverordnung, werden die dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbereiche, der Status, die zulässige Bewilligungsklasse und Leistungsstufe sowie eventuelle Bemerkungen bzw. Einschränkungen definiert.

R34: Was ist und wozu gibt es ein Funktagebuch?

  • Im Fall von Not-/KatastrophenfunkÜbung für Not/-Katastrophenfunk
  • auf Verlangen der Fernmeldebehörte zur Klärung technischer Fragestellungen oder Störungen

Merkmale

  • Laufende Nummer (chronologisch)
  • Datum + Uhrzeit (Start/Ende)
  • Rufzeichen der Gegenstelle
  • Frequenz
  • Modulationsart
  • Bei Notfunkverkehr komplette Nachricht aufzeichnen.

R35: In welchem Umfang ist Mitbenutzung einer Amateurfunkstelle möglich?

Der Inhaber der AF-Bewilligung bzw Stationsverantwortliche können Personen, die die AF-Prüfung erfolgreich bestanden haben, die Mitbenutzung gestatten.Mitbenützer darf das nur im Umfang seiner Prüfungskategorie des AF-Prüfungszeugnisses und der Bewilligungsklasse und Leistungsstufe der AF-Bewilligung des AF-Stellen Inhabers, Der BMLRT kann zum Zweck der Ausbildung Ausnahmen vorsehen.Der Inhaber bleibt für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich."

R36: Wer ist für Amtshandlungen nach dem Telekommunikationsgesetz zuständig?

Primär das Fernmeldebüro (§ 192 Abs 3 TKG 2021). Oberbehörde ist die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. (Stand Mai 2022 - zu diesem Zeitpunkt steht eine Gesetzesänderung zur Debatte, welche die Zuständigkeit an den Bundesminister für Finanzen übertragen würde.)Gegen Bescheide der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und des Fernmeldebüros und wegen Verletzung ihrer (seiner) Entscheidungspflicht in Verwaltungssachen kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.Bescheidbeschwerde.

R37: Nennen Sie einige Verwaltungsstrafbestimmungen in Bezug auf den Amateurfunk.

  • Senden in Amateurfunkfrequenzen, aber nicht in der Bewilligungsklasse.
  • Verwendung von Sendearten nicht in der Bewilligungsklasse.
  • Höhere Sendeleistung/Bandbreite.Nicht persönlich anwesend.
  • Verbindung AF-Stellen / TK-Anlagen.
  • Vorsätzlich Verkehr mit nicht bewilligter Funkstelle.
  • Nicht unmittelbarer Verkehr mit bewilligter Funkstelle.
  • Verkehr mit Funkstellen in Ländern, die Einwand erhoben haben.
  • Gestattung von Mitbenutzung durch Personen ohne Prüfung, Mitbenutzung ohne - Prüfung.
  • Mangelhafte Überwachung der Mitbenutzung.
  • Errichten oder Betreiben einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkbewilligung.
  • Verwendung von Daten der Rufzeichenliste für andere Zwecke als AF.
  • Wenn im Verkehr mit anderen Funkstellen Ansehen / Sicherheit / Wirtschaftsinteressen gefährdet werden.
  • Verstoß gegen öffentliche Ordnung / Sittlichkeit.Notrufe stören / nicht beantworten.
  • Wenn ein anderes oder kein Rufzeichen gesendet wird.
  • Keine Verwaltungsübertretung, wenn Tatbestand strenger bestrafbar (ordentliche Gerichte zuständig).

R38: Was ist eine CEPT-Lizenz (oder CEPT-Novizen-Lizenz)?

Eine AF-Bewilligung die einen Hinweis darauf enthält, dass sie eine CEPT-Lizenz darstellt.

Und die Erteilung/Ausstellung von der Behörde eines Staates, der die CEPT-Empfehlung T/R61-01 anwendet.CEPT-Novice-Lizenz: entsprechend ECC REC 05(06)

Länderliste/Nachschauen was darf man in welchen Ländern tun: https://www.darc.de/en/der-club/referate/ausland/funken-im-ausland/cept-laenderliste/

R39: Was darf ein ausländischer CEPT-Lizenz oder CEPT-Novizen-Lizenz Inhaber in Österreich ohne eigene österreichische Bewilligung?

Inhaber einer ausländischen CEPT-Lizenzälter als 14 Jahredürfen 3 Monate ab Einreisetag eine AFU-Stelle errichten und betreiben.

R40: Was bedeutet „Reziprozität“?

  • Begriff aus dem Völkerrecht.
  • Angehörige anderer Staaten werden in Österreich so behandelt, wie Österreicher im anderen Staat.

Beispiel: Ausländern wird Bewilligung nur dann erteilt, wenn Österreichern in diesem Staat auch das Errichten und Betreiben einer AFU-Stelle gestattet ist.

R41: Nennen Sie die Bewilligungsklassen und wozu berechtigen sie?

  • Klasse 1 (CEPT AFU-Bewilligung)
  • Klasse 4 (CEPT NOVICE-Lizenz)
  • Klasse 3 national

Klasse 1

  • alle Frequenzbereiche und Sendearten (Einschränkungen beachten) nutzen.
  • Um- und Selbstbau erlaubt
  • Leistungsstufen: A, B, C nach  einem Jahr störungsfreien Betriebs am bewilligten Standort.

Klasse 4

  • 2m und 70cm,
  • 4 KW-Bereiche: 160, 80, 15, 10
  • Leistungsstufe A

Klasse 3

  • Mitbenutzung von Klubfunkstellen ist gestattet. 
  • Ist eine CEPT Lizenz
  • Leistungstufe AKlasse 3 - darf nur 2m und 70cm und bestimmte Sendearten (Einschränkungen beachten) nutzen. - Keine Selbstbauanlagen, nur kommerziell gefertigte (gilt auch für Bausatzgeräte).
  • nur national- Leistungsstufe A- Leistungsstufe ANachzuschauen in der Amateurfunkverordnung."

R42: Welche Leistungsstufen kennen Sie und nennen Sie deren Merkmale?

A ...   100 Watt
B ...   200 Watt
C ...   400 Watt
D ...  1000 Watt
  • Toleranz +20%
  • Angaben in maximal Watt als Spitzenleistung (Effektivwert der Leistung einer HF-Schwingung 70,7%)

R43: Voraussetzungen zur Erteilung einer AFU-Bewilligung der „Leistungsstufe C

Wenn am bewilligten Standort seit mind. 1 Jahr eine AF-Stelle mit „Leistungsstufe B“ störungsfrei betrieben wurde.

Trotzdem darf nicht auf allen Bändern mit 400W gesendet werden. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40188658/II_390_2016_Anlage_2.pdf

R44: Voraussetzungen zur Erteilung einer AFU-Bewilligung der „Leistungsstufe D“

  • nur Amateurfunkvereinen und im öffentlichen Interesse tätigen Organisationen
  • kann von Ergebnissen eines Probebetriebes (6 Monate) abhängig gemacht werden

R45: Was bedeutet der Status des AF-Dienstes?

Primär ,Sekundär, ISM

  • P = primärer Funkdienst (Mitbenutzung durch andere FD), der primäre Funkdienst hat VORRANG, gegenüber sekundären Funkdiensten
  • S = sekundärer Funkdienst (z.B. 40m Band). Dienste des sekundären Funkdienstes, dürfen keine schädlichen Störungen verursachen und können keinen Schutz gegen schädliche Störungen (= ein definierter Begriff aus der Betriebstechnik"" durch Funkstellen des primären Funkdienstes verlangen. Können jedoch Schutz gegen schädliche Störungen durch Funkstellen des gleichen sekundären Funkdienstes verlangen.
  • ISM Aussendungen (wir sprechen nicht von Störungen!) (industriell, wissenschaftlich, medizinischen Anwendungen) müssen in Kauf genommen werden. Wenn man was hört, weiterdrehen, keine Sendeversuche. ISM Aussendungen müssen in Kauf genommen (z.B. PMR Funk, Garagentoröffner).---

Pex = primärer Funkdienst (exklusiv für Amateurfunk) -- wird abgeschafft"

R46: Ist die Verwendung der Betriebsart „Telegraphie“ an eine bestimmte Voraussetzung gebunden?

Nein, Verwendung aller Betriebsarten bei Klasse 1, 4 und Klasse 3 zulässig.

R47: Wann wird eine schädliche Störung als solche behandelt?

  • reguläre Funkdienste werden wiederholt unterbrochen/gestört/beeinträchtigt.
  • Nicht als Störung: AF - AF und Ausseunden in ISM Bändern (Industrial, Scientific and Medical Band)   https://de.wikipedia.org/wiki/ISM-Band

Zur Behebung von Störungen kann die Fernmeldebehörde alle  bzw. die ""gelindeste"" Maßnahme zur Behebung die ergreifen.--Wenn die Funkanlagen entsprechend Bewilligungen errichtet sind und die gestörte Empfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben wird.Nicht, wenn Störung durch andere, ordnungsgemäß errichtete/betriebene AF-Stellen verursacht wird.Nicht in ISM Bändern.Bei Störung durch TK-Einrichtungen kann die FMB (wenn alle beteiligten Anlagen den Vorschriften entsprechen) unter Abwägung des wirtschaftlichen Aufwands techn./betriebl. Maßnahmen zur Behebung anordnen.

R48: Was gilt für einen Amateurfunkbetrieb auf Schiffen und in Flugzeugen?

Es entscheiden Kapitän oder Pilot, ob AFU durchgeführt werden darf.Rufzeichenzusatz /am /mm

Ausserhalb der Hoheitsgewässer (12 Seemeilen) OExxxx/mm es gilt die ""nackte ITU""falls innnerhalb der Hoheitsgrenzen: 9A OExxxx/p"

R49: Welche Aussendungen dürfen von einer AF-Stelle empfangen werden?

Aussendungen anderer AF-StellenRundfunkNachrichten an alleNot/Katastrophenverkehr

R50:?????? Was darf der Nachrichteninhalt einer AF-Aussendung sein?

  • Offener Sprache

Rufzeichen

  • zu Beginn
  • wiederholt
  • vor Beendigung
  • Rufzeichen alle 10 Minuten aussendennormierte Übertragungsverfahrenbelangloser Inhalt

Offene Sprache (Abkürzungen, Zeichen, Esperanto, Latein), Verständlichkeit der Nachricht einschränken nicht erlaubt, Normierte Übertragungsverfahren:, Morsealphabet, Telegraphiealphabet Nr. 2, AMTOR / PACTOR, ITU-R-Empfehlung M476 / M625, HELL-System, (Fernsehen AM) im ITU-R-Report 624 beschriebene, (Packet Radio) AX-25 Protokoll (alle Übertragungs-geschwindigkeiten gestattet), (dig. TV) DVBT (EN300744), DVBS (EN300421), Verwendung anderer Verfahren: Rufzeichen in offener Sprache/normiert, Inhalt 3 Wochen reproduzierbar dokumentiert, Aussendung Trägerfrequenz ohne Tastung/Modulation nur zu Mess/Testzwecken

R51: Gibt es eine Möglichkeit, dass ein Funkamateur, der Prüfungskategorie 3 abgelegt hat, auf anderen Frequenzen als im 2m oder 70cm Band Funkverkehr haben darf?

  • Klubfunkstelle mit Bewilligungsklasse 1, darf auf allen, dem AF zugewiesenen Frequenzen,
  • von Personen mit Klasse 3 und 4,
  • zum Zweck der Ausbildung, 
  • unter Aufsicht eines Inhabers (Klasse 1),mitbenutzt werden.

R52: Wer darf eine Relaisfunkstelle errichten/betreiben/benutzen, und wie ist deren Rufzeichen auszusenden?

  • Bewilligung für eine Relaisfunkstelle wird nur einem Amateurfunkverein oder einer Organisation erteilt wenn der Einsatz der Betriebsfrequenzen (hinsichtl. zugeteilter Frequenz)
  • Störungsfrei erfolgen kann
  • eigenes Bewilligungsverfahren
  • Benutzung ist allen AF-Stellen zu gestatte

Bei Sprachübertragungsrelais: Aussendung des Rufzeichens in Sprache oder mit 60-100 Zeichen pro Minute in Telegraphie.Bei anderen: Aussendung des Rufzeichens in der jeweiligen Sendeart.--- OE1KBC:Den Antrag zum Betrieb einer Relaisfunkstelle muss ein Amateurfunkverein oder eine Organisation öffentlichen Interesses sein. Die Benutzung einer Relaisfunkstelle ist allen Amateurfunkstellen zu gestatten. Bei Sprachübertragungsrelais: Aussendung des Rufzeichens in Sprache oder mit 60-100 Zeichen pro Minute in Telegraphie. Bei anderen: Aussendung des Rufzeichens in der jeweiligen Sendeart.

R53: Was tun, wenn Funkverkehr mit einer nicht bewilligten AF-Stelle?

Funkbetrieb sofort einstellen

Nicht bewilligte AF-Stelle:

  • Alles unterlassen, was das Ansehen, die Sicherheit, die Wirtschaftsinteressen gefährdet
  • was gegen die öffentliche Ordnung oder Sittlichkeit verstößt.

Unzulässiger Verkehr: Mit AFU-Stellen in Ländern, die Einwand erhoben haben, Kundmachung durch BMLRT im Bgbl.

R54: Welche besonderen Aufgaben hat die ITU in Bezug auf Funkdienste, und welche Ausschüsse sind dafür zuständig?

Aufgaben: Zuweisung der Frequenzen Verhinderung gegenseitiger StörungenVerbesserung der Ausnutzung der Bänder  Förderung der Zusammenarbeit der Hilfsdienste zur Erhaltung menschlichen Lebens, Radiocommunication Bureau (BR): zugeteilte Frequenzen (Länder) registrieren, Anerkennung sichern, Beratung bei StörungenRadiocommunication Sector ITU-R: Studien über technische und betriebliche FragenMitglieder beratenTelecommunication Sector ITU-T: Beratung, Studien: technisches, Betriebs-/Gebührenfragen (so billig wie möglich, trotzdem dotiert)Telecommunication Sector ITU-D:"

R55: Was bedeutet missbräuchliche Verwendung von Funkanlagen? Nachrichtenübermittlung, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet, gegen Gesetze verstößt, kommerzielle Nutzung (streng untersagt)Belästigung oder Verängstigung anderer, Verletzung der geltenden Geheimhaltungspflicht, Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck der FA entspricht, Inhaber (nicht Zugangsanbieter) müssen zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch treffen, bewilligter Zweck, Standort / im Einsatzgebiet, bewilligte Frequenzen, Rufzeichen, nicht zugelassene FA / TK-Einrichtungen dürfen nicht mit einem öffentl. Komm.netz verbunden/betrieben werden

R56: Was hat der Inhaber einer AF-Stelle zu tun, wenn er nicht bei der Stelle anwesend ist?

Maßnahmen treffen, die die Inbetriebsetzung durch Unbefugte ausschließen.--- Aussendungen dürfen nur durchgeführt werden:, in den dem AF-Dienst und der Bewilligungsklasse zugewiesenen Frequenzen, in der festgesetzten Sendeart, in der sich aus Frequenzbereich und Leistungsstufe ergebenden Sendeleistung, festgesetzte Bandbreite, bei persönlicher Anwesenheit, außer bei Relais/Baken

R57: Welche Bestimmungen sind beim Betrieb einer AF-Stelle im Ausland zu beachten?

Bestimmungen des Gastlandes.

R58: Voraussetzung für die Durchführung von Amateurfunk im Ausland für einen Klasse 3 Inhaber?

  • Gar nicht!
  • Gastlizenz beantragen.
  • Klasse 3 wird gemäß Reziprozitätsprinzip erteilt.

R59: Wozu berechtigt eine AF-Bewilligung der Klasse 4 Sendebetrieb im 160, 80, 15, 10, 2m & 70cmLeistungsstufe A (100 W)nur kommerzielle, unveränderte GeräteAnlage 2 der Amateurfunkverordung

R60: Aufgrund welcher int. Regelung dürfen Funkamateure aus best. Ländern auch ohne Gastlizenz vorübergehend in Österreich Amateurfunk betreiben?

In Österreich umgesetzt CEPT Empfehlungen:

  • T/R 61-01 Radio Amateur License und
  • T/R 61-02 HAREC - Harmonized Amateur Radio Examination Certificate
  • ECC/REC 05/06 Novice Radio Amateur License"

R61: Unter welchen Voraussetzungen ist die Verbindung von AF-Stellen mittels Internet-Technologie zulässig?

Wenn die beteiligten Amateurfunkstellen ausschließlich für den Amateufunkdienst verwendet werden.